Vereinfachte Haushaltssatzung 2025 der Stadt Domquell

Haushaltssatzung der Stadt Domquell für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 47 ff. der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 15.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. im Ergebnishaushalt mit
   – dem Gesamtbetrag der Erträge auf                       42.500.000 €
   – dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                  41.800.000 €
   – einem Jahresüberschuss von                                700.000 €

2. im Finanzhaushalt mit
   – dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       1.500.000 €
   – dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf                -3.300.000 €
   – dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf               1.800.000 €
festgesetzt.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 3 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

§ 4 Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) auf 300 v.H.
   b) für die Grundstücke (B) auf 450 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf 380 v.H.

§ 5 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Domquell, den 20.12.2024
Dr. Oskar Obenauf
Bürgermeister