Anlagen 1-4 zum Projekttag SPVEÖV

Anlagen zum Verwaltungshandeln – Inhaltsverzeichnis

Anlage 1:
Bescheid des Ordnungsamtes


Ordnungsamt der Stadt Domquell
Marktplatz 1, 19288 Domquell
Aktenzeichen: OA-2025/678-2
Domquell, 1.3.2025
Untersagung des Betriebs der Außengastronomie
– Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung von Zwangsgeld

Sehr geehrte Frau Meyer,

mit Allgemeinverfügung der Stadt Domquell vom 17.2.2025 wurde ab dem 1.3.25 die vollständige Sperrung des Marktplatzes angeordnet. Sie dürfen weder die Innen- noch die Außengastronomie ihres Markt-Cafés öffnen. Daher wird Ihnen hiermit untersagt, die Außengastronomie des „Café Sonnenblick“, Marktplatz 5, 19288 Domquell, ab dem 01.03.2025 weiter zu betreiben.

Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.

Für den Fall, dass Sie der Untersagung nicht unverzüglich nachkommen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500 € angedroht (§ 11 VwVG).

Begründung:

Die Untersagung erfolgt im Zusammenhang mit der Sanierung des Marktplatzes.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, um Verzögerungen bei den Bauarbeiten zu vermeiden und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Ordnungsamt der Stadt Domquell, Marktplatz 1, 19288 Domquell, eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Amtsleiterin des Ordnungsamtes

Anlage 2:
Grundstruktur eines Bescheides


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Bescheidanfang („Rubrum“)
  • erlassende Behörde
  • Ansprechpartner
  • Aktenzeichen
  • ggf. Zustellvermerk
  • Adressat
  • Bezugszeile
  • persönliche Anrede
Tenor
  • Hauptsacheentscheidung
  • Nebenbestimmungen
  • Nebenentscheidungen
Begründung
  • I. Tatsächliche Gründe
  • II. Rechtliche Gründe
Schluss
  • Grußformel
  • Unterschrift
  • Rechtsbehelfsbelehrung

Anlage 3:
Formelle Rechtmäßigkeit


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  1. Zuständigkeit (spezielle gesetzliche Regelungen)
    • sachlich
    • örtlich
  2. Verfahren
    • Anhörung, § 28 VwVfG
    • Untersuchungsgrundsatz, § 24 VwVfG
    • Ausgeschlossene Personen/ Besorgnis der Befangenheit, §§ 20 f. VwVfG
  3. Form, § 37 VwVfG
  4. Begründung, § 39 VwVfG
  5. Bekanntgabe, § 41 VwVfG

Anlage 4:
Materielle Rechtmäßigkeit


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  1. Ermächtigungs- bzw. Anspruchsgrundlage prüfen (Gesetzesvorrang)
    • liegen die Tatbestandsvoraussetzungen tatsächlich vor? (Subsumtion)
  2. Ermessen (bei Kann-Bestimmungen)
    • Entschließungsermessen („ob“ – Ermessensreduzierung auf Null?)
    • Auswahlermessen („wie“/ gegen wen)
    • Ermessensfehler (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensfehlgebrauch)
  3. Verhältnismäßigkeit
    • legitimer Zweck: z.B. Wohl der Allgemeinheit (öffentliches Interesse), staatlicher Schutzauftrag, Gefahrenabwehr, Herstellung rechtmäßiger Zustände
    • Geeignetheit: Eine Maßnahme ist geeignet, wenn durch sie der angestrebte Zweck erreicht oder zumindest gefördert wird
    • Erforderlichkeit: Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn es kein milderes aber ebenso geeignetes Mittel gibt – es stellt sich also die Frage, ob eine weniger belastende Maßnahme vorhanden ist
    • Angemessenheit: Abwägung der betroffenen Rechtsgüter; Verhältnis zwischen Belastung des Einzelnen und Vorteil der Allgemeinheit