Haushaltssatzung der Stadt Domquell für das Haushaltsjahr
2025
Aufgrund der §§ 47 ff. der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 15.12.2024
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. im Ergebnishaushalt mit
– dem Gesamtbetrag der Erträge auf 42.500.000 €
– dem Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 41.800.000 €
– einem Jahresüberschuss von 700.000 €
2. im Finanzhaushalt mit
– dem Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.500.000 €
– dem Saldo aus Investitionstätigkeit
auf -3.300.000 €
– dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit
auf 1.800.000 €
festgesetzt.
§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird auf 1.500.000 €
festgesetzt.
§ 3 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
§ 4 Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) auf 300 v.H.
b) für die Grundstücke (B) auf 450
v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 5 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Domquell, den 20.12.2024
Dr. Oskar Obenauf
Bürgermeister
