Verfahrensanweisung: Bearbeitung von Beschwerden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Landesrecht
Gültig für: Mitarbeiter:innen der Stadt Domquell, Fachbereich Recht/Gefahrenabwehr
Fallbeispiel: Lärmbelästigung durch die Hundepension „Hans Hundehaus“
Inhaltsverzeichnis
I. Vorbereitung und Ermittlungsphase
1. Erste Kontaktaufnahme mit dem Beschwerdeführer
Dokumentation:
- Name, Adresse, Kontaktdaten des Beschwerdeführers erfassen.
- Sachverhalt schriftlich fixieren (Art der Störung, Dauer, betroffene Schutzgüter).
- Standardisiertes Formular zur Ersterfassung verwenden (siehe Formular „Ersterfassung einer Beschwerde“).
Rechtsgrundlagen prüfen:
- § 3, § 22 BImSchG (Lärmschutz),
- Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V),
- Tierschutzgesetz und Tierschutz-Hundeverordnung,
- Gemeindliche Lärmschutz- und Hundehaltungsverordnung.
2. Ortsbesichtigung und Ermittlungen
Durchführung:
- Termin mit Beschwerdeführer und Betreiber (Hans Hundehaus) abstimmen.
- Lärmmessung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durchführen.
- Dokumentation via Fotos, Protokoll, Messberichten.
Relevante Kriterien:
- Anzahl der Hunde (aktuell 25 Hunde aus Rumänien).
- Haltungsbedingungen (Fläche, Unterbringung, Schallschutzmaßnahmen).
- Überschreitung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm:
- In reinen Wohngebieten: tags (6:00-22:00 Uhr) 50 dB(A), nachts (22:00-6:00 Uhr) 35 dB(A)
- In allgemeinen Wohngebieten: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)
- In Mischgebieten: tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)
Hinweis: Bei der Ortsbesichtigung auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen achten. Falls hier Mängel festgestellt werden, ist das zuständige Veterinäramt zu informieren.
II. Anhörung und Verwaltungsakt
3. Anhörung des Betreibers
Form:
Schriftliche Anhörung gem. § 28 VwVfG durchführen.
Inhalt:
- Vorwürfe konkret darlegen (z.B. „dauerhafte Überschreitung der Nachtruhe durch Hundegebell im Zeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr“).
- Festgestellte Lärmwerte oder Häufigkeit/Intensität der Störung benennen.
- Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 14 Tagen einräumen.
- Auf geplante Maßnahmen hinweisen.
Dokumentation:
Stellungnahme des Betreibers aktenkundig machen.
Muster-Formulierung:
„Sehr geehrter Herr Hundehaus, uns liegen Beschwerden vor, wonach von Ihrer Hundepension erhebliche Lärmbelästigungen durch Hundegebell ausgehen, die die zulässigen Immissionsrichtwerte überschreiten. Die durchgeführten Messungen haben Werte von [X] dB(A) ergeben, was den Grenzwert von [Y] dB(A) deutlich überschreitet. Gemäß § 28 VwVfG geben wir Ihnen Gelegenheit, sich zu diesem Sachverhalt bis zum [Datum] schriftlich zu äußern, bevor wir über weitere Maßnahmen entscheiden.“
„Sehr geehrter Herr Hundehaus, uns liegen Beschwerden vor, wonach von Ihrer Hundepension erhebliche Lärmbelästigungen durch Hundegebell ausgehen, die die zulässigen Immissionsrichtwerte überschreiten. Die durchgeführten Messungen haben Werte von [X] dB(A) ergeben, was den Grenzwert von [Y] dB(A) deutlich überschreitet. Gemäß § 28 VwVfG geben wir Ihnen Gelegenheit, sich zu diesem Sachverhalt bis zum [Datum] schriftlich zu äußern, bevor wir über weitere Maßnahmen entscheiden.“
4. Erlass eines Verwaltungsaktes
Inhaltliche Prüfung:
- Liegt eine konkrete Gefahr (dauerhafte Lärmbelästigung) oder schädliche Umwelteinwirkung vor?
- Sind Verwarnungen oder sofortige Maßnahmen erforderlich?
- Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten.
VA-Erlass:
- Verfügung gem. § 24 BImSchG: Auflagen zur Lärmminderung (z.B. nächtliche Ruhezeiten, Reduzierung der Tierzahl, bauliche Schallschutzmaßnahmen).
- Alternativ: Betriebsuntersagung gem. § 25 BImSchG bei fortgesetzten Verstößen.
- Frist zur Umsetzung der Maßnahmen setzen.
Beispielformulierung:
„Es wird angeordnet, dass ab dem [Datum] zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sämtliche Hunde in schallgedämmten Räumen untergebracht werden müssen. Die Anzahl der gleichzeitig gehaltenen Hunde ist auf maximal 15 zu reduzieren. Zur dauerhaften Lärmreduzierung sind folgende bauliche Schallschutzmaßnahmen zu treffen: [Konkrete Maßnahmen].“
III. Rechtsmittel und Vollstreckung
5. Umgang mit Widerspruch/Aussetzung der Vollziehung
Widerspruchsverfahren:
- Prüfung des Widerspruchs binnen eines Monats (§ 73 VwGO).
- Bei Dringlichkeit (fortgesetzte Gesundheitsgefährdung der Anwohner): Sofortvollzug gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen.
- Begründung des Sofortvollzugs nicht pauschal, sondern auf den Einzelfall bezogen formulieren.
Aussetzung der Vollziehung:
- Nur zulässig, wenn keine öffentlichen Interessen (Gesundheitsschutz) entgegenstehen.
- Bei Zwischenlösungen (z.B. teilweise Umsetzung der Maßnahmen) möglich.
Wichtig: Die Anordnung des Sofortvollzugs bedarf einer besonderen Begründung des öffentlichen Interesses, die über die Begründung des Verwaltungsakts selbst hinausgeht.
6. Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln
Schritt 1: Androhung gem. § 13 VwVG:
„Für den Fall der Nichtbefolgung werden wir ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 5.000 € festsetzen. Alternativ kann die Unterbringung der Hunde in einem Tierheim auf Ihre Kosten angeordnet werden.“
Schritt 2: Festsetzung (§ 14 VwVG):
- Zwangsgeld (Höhe nach Schwere des Verstoßes und wirtschaftlichen Verhältnissen).
- Ersatzvornahme (Unterbringung der Hunde durch die Stadt auf Kosten des Betreibers).
- Bei fortgesetzter Nichtbefolgung: Wiederholung möglich.
Beachten: Zwischen Androhung und Festsetzung muss eine angemessene Frist liegen, die dem Pflichtigen die Möglichkeit gibt, die Anordnung zu erfüllen.
7. Vollstreckung
Durchführung:
- Ersatzvornahme durch beauftragte Dienstleister (Tierheim, Handwerker für Schallschutz).
- Kostenfestsetzungsbescheid gegen den Betreiber erlassen.
- Kostenerstattungspflicht des Betreibers gem. § 19 VwVG.
Dokumentation:
- Vollstreckungsbericht mit Fotos und Kostenaufstellung erstellen.
- Nachweis über ordnungsgemäße Unterbringung der Tiere (bei Tierabnahme).
IV. Abschluss und Prävention
8. Information des Beschwerdeführers
- Schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis des Verfahrens.
- Umgesetzte Maßnahmen mitteilen.
- Hinweis auf weitere Beschwerdemöglichkeiten bei erneutem Auftreten der Belästigung.
Musterformulierung:
„Sehr geehrter Herr Fertig, wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Angelegenheit der Lärmbelästigung durch die Hundepension ‚Hans Hundehaus‘ folgende Maßnahmen angeordnet und umgesetzt wurden: [Maßnahmen]. Falls Sie weiterhin oder erneut Lärmbelästigungen feststellen sollten, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen.“
„Sehr geehrter Herr Fertig, wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Angelegenheit der Lärmbelästigung durch die Hundepension ‚Hans Hundehaus‘ folgende Maßnahmen angeordnet und umgesetzt wurden: [Maßnahmen]. Falls Sie weiterhin oder erneut Lärmbelästigungen feststellen sollten, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen.“
9. Präventive Maßnahmen
- Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Auflagen (Nachkontrolle nach 3 und 6 Monaten).
- Einrichtung eines Lärmmelde-Systems für betroffene Anwohner (z.B. Online-Formular, Hotline).
- Beratungsangebote für Betreiber ähnlicher Einrichtungen zur Vermeidung von Lärmkonflikten.
V. Checkliste für Mitarbeiter:innen
| Nr. | Aufgabe | Erledigt | Datum |
|---|---|---|---|
| 1 | Beschwerde dokumentieren (Eingangsstempel, Standardformular) | □ | |
| 2 | Rechtsgrundlagen identifizieren und Zuständigkeit prüfen | □ | |
| 3 | Ortsbesichtigungstermin vereinbaren und durchführen | □ | |
| 4 | Anhörungsschreiben an Betreiber versenden | □ | |
| 5 | Stellungnahme des Betreibers zur Akte nehmen | □ | |
| 6 | Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung erstellen | □ | |
| 7 | Ggf. Anordnung des Sofortvollzugs mit gesonderter Begründung | □ | |
| 8 | Vollstreckungsandrohung bei Nichtbefolgung | □ | |
| 9 | Ggf. Zwangsmittel festsetzen und vollstrecken | □ | |
| 10 | Information des Beschwerdeführers | □ | |
| 11 | Nachkontrollen terminieren und durchführen | □ |
VI. Rechtliche Grundlagen im Überblick
Bundesrecht:
- BImSchG: §§ 3 (Begriffsbestimmungen), 22 (Pflichten des Betreibers nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen), 24 (Anordnungen im Einzelfall), 25 (Untersagung)
- VwVfG: §§ 28 (Anhörung), 35-39 (Verwaltungsakt)
- VwGO: §§ 68-73 (Widerspruchsverfahren), 80 (aufschiebende Wirkung)
- VwVG: §§ 6-18 (Verwaltungszwang)
- TierSchG: § 2 (artgerechte Haltung), § 11 (Erlaubnispflicht)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern:
- SOG M-V (Ordnungsrechtliche Generalklausel)
- Tierschutz-Hundehaltungsverordnung
- Lokale Verordnungen der Stadt Domquell (Lärmschutz- und Hundehaltungsverordnung)
Technische Richtlinien:
- TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)
VII. Mustertexte & Vorlagen
Im Anhang zu dieser Verfahrensanweisung finden Sie folgende Mustertexte und Vorlagen:
- Formular „Ersterfassung einer Beschwerde“
- Muster-Anhörungsschreiben
- Muster-Ordnungsverfügung mit Auflagen
- Muster für Anordnung des Sofortvollzugs
- Muster-Zwangsmittelandrohung
- Protokollvorlage für Ortsbesichtigungen
- Muster-Informationsschreiben an den Beschwerdeführer
Hinweis zur Anpassung: Die Mustertexte sind an den jeweiligen Einzelfall anzupassen. Textbausteine dürfen nicht unreflektiert übernommen werden.
