Verfahrensanweisung Gefahrenabwehr

Verfahrensanweisung: Bearbeitung von Beschwerden im Ordnungs- und Umweltrecht

Verfahrensanweisung: Bearbeitung von Beschwerden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Landesrecht

Gültig für: Mitarbeiter:innen der Stadt Domquell, Fachbereich Recht/Gefahrenabwehr

Fallbeispiel: Lärmbelästigung durch die Hundepension „Hans Hundehaus“

I. Vorbereitung und Ermittlungsphase

1. Erste Kontaktaufnahme mit dem Beschwerdeführer

Dokumentation:

  • Name, Adresse, Kontaktdaten des Beschwerdeführers erfassen.
  • Sachverhalt schriftlich fixieren (Art der Störung, Dauer, betroffene Schutzgüter).
  • Standardisiertes Formular zur Ersterfassung verwenden (siehe Formular „Ersterfassung einer Beschwerde“).

Rechtsgrundlagen prüfen:

  • § 3, § 22 BImSchG (Lärmschutz),
  • Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V),
  • Tierschutzgesetz und Tierschutz-Hundeverordnung,
  • Gemeindliche Lärmschutz- und Hundehaltungsverordnung.

2. Ortsbesichtigung und Ermittlungen

Durchführung:

  • Termin mit Beschwerdeführer und Betreiber (Hans Hundehaus) abstimmen.
  • Lärmmessung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durchführen.
  • Dokumentation via Fotos, Protokoll, Messberichten.

Relevante Kriterien:

  • Anzahl der Hunde (aktuell 25 Hunde aus Rumänien).
  • Haltungsbedingungen (Fläche, Unterbringung, Schallschutzmaßnahmen).
  • Überschreitung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm:
    • In reinen Wohngebieten: tags (6:00-22:00 Uhr) 50 dB(A), nachts (22:00-6:00 Uhr) 35 dB(A)
    • In allgemeinen Wohngebieten: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)
    • In Mischgebieten: tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)
Hinweis: Bei der Ortsbesichtigung auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen achten. Falls hier Mängel festgestellt werden, ist das zuständige Veterinäramt zu informieren.

II. Anhörung und Verwaltungsakt

3. Anhörung des Betreibers

Form:

Schriftliche Anhörung gem. § 28 VwVfG durchführen.

Inhalt:

  • Vorwürfe konkret darlegen (z.B. „dauerhafte Überschreitung der Nachtruhe durch Hundegebell im Zeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr“).
  • Festgestellte Lärmwerte oder Häufigkeit/Intensität der Störung benennen.
  • Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 14 Tagen einräumen.
  • Auf geplante Maßnahmen hinweisen.

Dokumentation:

Stellungnahme des Betreibers aktenkundig machen.

Muster-Formulierung:
„Sehr geehrter Herr Hundehaus, uns liegen Beschwerden vor, wonach von Ihrer Hundepension erhebliche Lärmbelästigungen durch Hundegebell ausgehen, die die zulässigen Immissionsrichtwerte überschreiten. Die durchgeführten Messungen haben Werte von [X] dB(A) ergeben, was den Grenzwert von [Y] dB(A) deutlich überschreitet. Gemäß § 28 VwVfG geben wir Ihnen Gelegenheit, sich zu diesem Sachverhalt bis zum [Datum] schriftlich zu äußern, bevor wir über weitere Maßnahmen entscheiden.“

4. Erlass eines Verwaltungsaktes

Inhaltliche Prüfung:

  • Liegt eine konkrete Gefahr (dauerhafte Lärmbelästigung) oder schädliche Umwelteinwirkung vor?
  • Sind Verwarnungen oder sofortige Maßnahmen erforderlich?
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten.

VA-Erlass:

  • Verfügung gem. § 24 BImSchG: Auflagen zur Lärmminderung (z.B. nächtliche Ruhezeiten, Reduzierung der Tierzahl, bauliche Schallschutzmaßnahmen).
  • Alternativ: Betriebsuntersagung gem. § 25 BImSchG bei fortgesetzten Verstößen.
  • Frist zur Umsetzung der Maßnahmen setzen.

Beispielformulierung:

„Es wird angeordnet, dass ab dem [Datum] zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sämtliche Hunde in schallgedämmten Räumen untergebracht werden müssen. Die Anzahl der gleichzeitig gehaltenen Hunde ist auf maximal 15 zu reduzieren. Zur dauerhaften Lärmreduzierung sind folgende bauliche Schallschutzmaßnahmen zu treffen: [Konkrete Maßnahmen].“

III. Rechtsmittel und Vollstreckung

5. Umgang mit Widerspruch/Aussetzung der Vollziehung

Widerspruchsverfahren:

  • Prüfung des Widerspruchs binnen eines Monats (§ 73 VwGO).
  • Bei Dringlichkeit (fortgesetzte Gesundheitsgefährdung der Anwohner): Sofortvollzug gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen.
  • Begründung des Sofortvollzugs nicht pauschal, sondern auf den Einzelfall bezogen formulieren.

Aussetzung der Vollziehung:

  • Nur zulässig, wenn keine öffentlichen Interessen (Gesundheitsschutz) entgegenstehen.
  • Bei Zwischenlösungen (z.B. teilweise Umsetzung der Maßnahmen) möglich.
Wichtig: Die Anordnung des Sofortvollzugs bedarf einer besonderen Begründung des öffentlichen Interesses, die über die Begründung des Verwaltungsakts selbst hinausgeht.

6. Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln

Schritt 1: Androhung gem. § 13 VwVG:

„Für den Fall der Nichtbefolgung werden wir ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 5.000 € festsetzen. Alternativ kann die Unterbringung der Hunde in einem Tierheim auf Ihre Kosten angeordnet werden.“

Schritt 2: Festsetzung (§ 14 VwVG):

  • Zwangsgeld (Höhe nach Schwere des Verstoßes und wirtschaftlichen Verhältnissen).
  • Ersatzvornahme (Unterbringung der Hunde durch die Stadt auf Kosten des Betreibers).
  • Bei fortgesetzter Nichtbefolgung: Wiederholung möglich.
Beachten: Zwischen Androhung und Festsetzung muss eine angemessene Frist liegen, die dem Pflichtigen die Möglichkeit gibt, die Anordnung zu erfüllen.

7. Vollstreckung

Durchführung:

  • Ersatzvornahme durch beauftragte Dienstleister (Tierheim, Handwerker für Schallschutz).
  • Kostenfestsetzungsbescheid gegen den Betreiber erlassen.
  • Kostenerstattungspflicht des Betreibers gem. § 19 VwVG.

Dokumentation:

  • Vollstreckungsbericht mit Fotos und Kostenaufstellung erstellen.
  • Nachweis über ordnungsgemäße Unterbringung der Tiere (bei Tierabn­ahme).

IV. Abschluss und Prävention

8. Information des Beschwerdeführers

  • Schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis des Verfahrens.
  • Umgesetzte Maßnahmen mitteilen.
  • Hinweis auf weitere Beschwerdemöglichkeiten bei erneutem Auftreten der Belästigung.
Musterformulierung:
„Sehr geehrter Herr Fertig, wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Angelegenheit der Lärmbelästigung durch die Hundepension ‚Hans Hundehaus‘ folgende Maßnahmen angeordnet und umgesetzt wurden: [Maßnahmen]. Falls Sie weiterhin oder erneut Lärmbelästigungen feststellen sollten, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen.“

9. Präventive Maßnahmen

  • Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Auflagen (Nachkontrolle nach 3 und 6 Monaten).
  • Einrichtung eines Lärmmelde-Systems für betroffene Anwohner (z.B. Online-Formular, Hotline).
  • Beratungsangebote für Betreiber ähnlicher Einrichtungen zur Vermeidung von Lärmkonflikten.

V. Checkliste für Mitarbeiter:innen

Nr. Aufgabe Erledigt Datum
1 Beschwerde dokumentieren (Eingangsstempel, Standardformular)
2 Rechtsgrundlagen identifizieren und Zuständigkeit prüfen
3 Ortsbesichtigungstermin vereinbaren und durchführen
4 Anhörungsschreiben an Betreiber versenden
5 Stellungnahme des Betreibers zur Akte nehmen
6 Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung erstellen
7 Ggf. Anordnung des Sofortvollzugs mit gesonderter Begründung
8 Vollstreckungsandrohung bei Nichtbefolgung
9 Ggf. Zwangsmittel festsetzen und vollstrecken
10 Information des Beschwerdeführers
11 Nachkontrollen terminieren und durchführen

VI. Rechtliche Grundlagen im Überblick

Bundesrecht:

  • BImSchG: §§ 3 (Begriffsbestimmungen), 22 (Pflichten des Betreibers nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen), 24 (Anordnungen im Einzelfall), 25 (Untersagung)
  • VwVfG: §§ 28 (Anhörung), 35-39 (Verwaltungsakt)
  • VwGO: §§ 68-73 (Widerspruchsverfahren), 80 (aufschiebende Wirkung)
  • VwVG: §§ 6-18 (Verwaltungszwang)
  • TierSchG: § 2 (artgerechte Haltung), § 11 (Erlaubnispflicht)

Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern:

  • SOG M-V (Ordnungsrechtliche Generalklausel)
  • Tierschutz-Hundehaltungsverordnung
  • Lokale Verordnungen der Stadt Domquell (Lärmschutz- und Hundehaltungsverordnung)

Technische Richtlinien:

  • TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)

VII. Mustertexte & Vorlagen

Im Anhang zu dieser Verfahrensanweisung finden Sie folgende Mustertexte und Vorlagen:

  • Formular „Ersterfassung einer Beschwerde“
  • Muster-Anhörungsschreiben
  • Muster-Ordnungsverfügung mit Auflagen
  • Muster für Anordnung des Sofortvollzugs
  • Muster-Zwangsmittelandrohung
  • Protokollvorlage für Ortsbesichtigungen
  • Muster-Informationsschreiben an den Beschwerdeführer
Hinweis zur Anpassung: Die Mustertexte sind an den jeweiligen Einzelfall anzupassen. Textbausteine dürfen nicht unreflektiert übernommen werden.