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Landgericht (LG)
Veröffentlicht
Aktualisiert
VonHenrik Bauer
Ansichten4
I. Allgemeines
Das Landgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das sowohl als erste als auch als zweite Instanz tätig wird.
II. Rechtliche Grundlagen
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) §§ 71-77
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Strafprozessordnung (StPO)
III. Funktion / Aufgaben
- Zuständigkeit in Zivilsachen:
- in erster Instanz: über 5.000 Euro Streitwert
- in zweiter Instanz: Berufung gegen Urteile des Amtsgerichtes
- Handelssachen
- Zuständigkeit in Strafsachen:
bei Verbrechen und bei Bedrohung mit hohen Freiheitsstrafen
IV. Beispiele / Videos
- Vertragsstreitigkeiten: z.B. mit hohen Schadensersatzforderungen
- Handelsstreitigkeiten: z.B. GmbH klagt gegen eine oHG wegen Kaufpreisforderung
- Strafsachen: z.B. Wirtschaftsstrafsachen
V. Verwandte Begriffe
- Amtsgericht (AG)
- Oberlandesgericht (OLG)
- Zivilkammer
- Strafkammer
Inhaltsverzeichnis
