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Landgericht (LG)

Das Landgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das sowohl als erste als auch als zweite Instanz tätig wird.

  • Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) §§ 71-77
  • Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Strafprozessordnung (StPO)
  • Zuständigkeit in Zivilsachen:
  • in erster Instanz: über 5.000 Euro Streitwert
  • in zweiter Instanz: Berufung gegen Urteile des Amtsgerichtes
  • Handelssachen
  • Zuständigkeit in Strafsachen:
    bei Verbrechen und bei Bedrohung mit hohen Freiheitsstrafen
  • Vertragsstreitigkeiten: z.B. mit hohen Schadensersatzforderungen
  • Handelsstreitigkeiten: z.B. GmbH klagt gegen eine oHG wegen Kaufpreisforderung
  • Strafsachen: z.B. Wirtschaftsstrafsachen
  • Amtsgericht (AG)
  • Oberlandesgericht (OLG)
  • Zivilkammer
  • Strafkammer


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